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Es braut sich was zusammen im Fladunger Freilandmuseum

Am 24. April war Brautag anlässlich des Tags des Deutschen Bieres

freilandmuseum2013

Am 23. April 1516 wurde das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt proklamiert: Herzog Wilhelm IV von Bayern erließ vor 497 Jahren das Reinheitsgebot, das besagt, dass Bier nur aus Gerste (später Gerstenmalz), Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Die Hefe wurde erst später erwähnt, da sie damals noch nicht herstellbar war. Zur Feier dieses Tages steht der 23. April traditionell in Deutschland ganz im Zeichen des Bieres. Im Fränkischen Freilandmuseum Fladungen wurde das Reinheitsgebot am 24. April mit einem historischen Brautag gefeiert.

Einmal im Jahr, zum Tag des Deutschen Bieres, wird im Fränkischen Freilandmuseum Fladungen der einzige Sud der Saison angesetzt, so auch dieses Jahr. Die Museumsmitarbeiter Klaus-Dieter Spiegel und Joachim Werner brauen im 1836 erbauten Kommunbrauhaus aus Alsleben ein Museumsbier ein. An ihrer Seite ist der langjährige Museumsbrauer Erich Hemmert aus Unterwaldbehrungen. Draußen, bei schönstem Sonnenschein, hatten sich Freunde des guten Bieres, des Museums und Brauer aus der Region eingefunden: u. a. Georg Weydringer von der benachbarten Rother Bräu und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, beide Mitglied der Gemeinschaft Mainfrankenbier.

Neben der trockenen Theorie gibt es aber natürlich auch etwas zum Verkosten. Hier bietet die Rother Bräu als Partner des Freilandmuseums ihr Urstoffbier zum Probieren an, denn das frisch gebraute Jungbier muss reifen und kann erst zum Museumsbieranstich am 30. Juni ausgeschenkt werden.

Weitere Infos: http://freilandmuseum-fladungen.de

Bierweisheit

Sieben Bier sind auch ein Schnitzel.

Bierlexikon

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